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verlässliche Unterrichtszeiten
alterstufengemäße Rhythmisierung des Schulvormittags
Optimierung des Unterrichts im Hinblick auf den individuellen Lern(zeit)bedarf
Kooperation bei der Unterrichtsgestaltung und –verantwortung
Haltungs- und Bewegungserziehung als Bestandteil des Unterrichts
Ergänzung des Unterrichtsvormittags durch bedarfsorientierte Betreuungszeiten
Eine gleichmäßige Rhythmisierung des Schulvormittags, die sich am kindlichen Lern- und Konzentrationsvermögen ausrichtet, ist ein Ziel der „Verlässlichen Grundschule“. Sie wird mit angepassten Abfolgen von Anspannungs- und Entspannungsphasen verwirklicht.
Die bisherige Organisation des Stundenplanes in Form einzelner Unterrichtsstunden kann durch drei möglichst gleich lange Unterrichtsblöcke ersetzt werden. Ab Beginn der Schulöffnung – 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn – können sich die Kinder unter der Aufsicht von Lehrkräften auf den Unterricht einstimmen.
Eine zweite größere Pausenzone ist möglich, die als „Bewegungspause“ genutzt werden kann, in der Kinder verschiedener Klassen miteinander spielen. Dazu stehen Spielgeräte bereit.
Nach dem ersten Unterrichtsblock wird im Klassenraum ein gemeinsames 10-minütiges Frühstück organisiert. Es lässt den Kindern in der Großen Pause Gelegenheit, sich ganz dem Spiel und der Bewegung zu widmen.
Klassenzusammenlegung:
Im Falle der Klassenzusammenlegung kann der sonst für die Klassenbildung gültige Klassenteiler von 28 Schülern im Vertretungsfalle kurzzeitig überschritten werden. Über die organisatorischen wie auch didaktisch-methodischen Planungen (Klassentandem, Klassenstufe) sollte vorab im Kollegium gesprochen werden.
Im Fall der Klassenzusammenlegung können hierauf besonders abgestimmte Unterrichtsangebote (Kurzprojekte, außerunterrichtliche Vorhaben, Wochenplanarbeit, sog. Flurstunden) angeboten werden.
Klassenaufteilung:
Klassenaufteilung sollte grundsätzlich gut vorbereitet sein (Festlegung und Zuweisung der Schülergruppen) sowie nach Möglichkeit die individuellen Lernbedürfnisse der Schüler/innen berücksichtigen.
Bereitschaftsstunden:
gezielt vorgehaltene Bereitschaftsstunden
Dispositionsstunden:
Nicht gehaltener Unterricht (z.B. wegen außerunterrichtlicher Veranstaltungen) wird als Dispositionsstunde im Bedarfsfalle verwendet.
Vertretungslehrkräfte
Zeitkontingent von 82 Unterrichtsstunden pro Jahr
bezahlte Mehrarbeit
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